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Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht

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Für Hamburg steht uns der psychologische Psychotherapeut Herr Tom Kruse für alle Fragen zur Verfügung, bei denen es um die Bewertung von psychischen Erkrankungen geht. Ihn verbindet eine mittlerweile über 10-jährige Mitarbeit mit unserer Kanzlei. In vielen Verfahren stand er uns mit Rat und Tat durch Auftritte vor Gericht an unsrer Seite zur Verfügung.  

Ein psychologischer Psychotherapeut, wie Herr Kruse, wird insbesondere dann benötigt, wenn ein Mandant eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat und später wegen einer psychischen Erkrankung die Berufsunfähigkeitsrente erhalten will.

In vielen dieser Fälle wird die psychische Erkrankung von den Versicherern durch deren eigene Gutachter überprüft. Die Überprüfung durch eigene, versichererfreundliche Gutachter führt meist dazu, dass die Berufsunfähigkeit nicht von dem Versicherer akzeptiert wird. Die versicherungsfreundlichen Gutachter haben selbstverständlich nicht das Wohl des Mandanten im Blick, sondern wollen möglichst gut begründet die Berufsunfähigkeit des Mandanten ablehnen. Wird dann ein solches Gutachten erstellt, hat der Mandant zwar Anspruch darauf, das Gutachten einzusehen, er kann dieses Gutachten auch seinem Anwalt zur Durchsicht übergeben. Die richtigen Schlüsse aus dem Gutachten wird aber der Anwalt kaum ziehen können, es sei denn, er ist zufällig auch psychologischer Psychotherapeut.  

Wir als Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht mit dem Schwerpunkt Berufsunfähigkeitsschutz arbeiten deshalb mit entsprechenden Gutachtern, hier konkret in Hamburg mit Herrn Kruse zusammen, damit dieser sich das Gutachten durchliest und es kontrolliert mit den weiteren ärztlichen Unterlagen des bisher behandelnden Arztes oder Therapeuten. Widersprüche im Gutachten werden so aufgeklärt, gerade auch in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Anwalt. Nicht jeder Therapeut kann derartige Gutachten qualifiziert anfechten. Es bedarf einiger Erfahrung, auch juristischer Erfahrung des jeweiligen Therapeuten, die Problemfälle aufzuklären.  

Auch ist erfahrungsgemäß der eigene Therapeut des Mandanten nicht gerne zu einer Überprüfung des Gutachtens bereit, da dies die Therapie negativ beeinflussen kann. Ein unabhängiger, nicht versichererfreundlicher Gutachter, wie eben Herr Kruse, ist daher dringend neben einem Anwalt zur Durchsetzung der Ansprüche zu empfehlen.  

Aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit mit Herrn Kruse ist dieser bereit, zu einem Stundensatz von € 150,00 netto zzgl. MwSt. Hilfe bei der Prüfung derartiger Gutachten zu leisten. Er ist auch bereit, an entsprechenden Gerichtsterminen teilzunehmen, sollte das erforderlich sein. Oftmals nehmen auch die Anwälte der Versicherer ihre Gutachter mit in die Gerichtsverhandlungen, um so einem später gerichtlich bestellten Sachverständigen die richtigen Fragen stellen zu können.

Die Kosten für einen eigenen Sachverständigen übernimmt der eigene Rechtsschutzversicherer in der Regel leider nicht. Da es aber gerade bei der Berufsunfähigkeitsversicherung um hohe Werte geht, ist dringend eine entsprechende Unterstützung durch einen entsprechenden Sachverständigen zu empfehlen. Unter Umständen erhält man die Kosten von der Gegenseite erstattet, wenn der Fall später gewonnen wird, dass aber ist unsicher.

Weitere Sachverständige für psychische Erkrankungen sind Nachfolgende, für die nachfolgenden Städte:

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