WITTIG · ÜNALP · RECHTSANWÄLTE

Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht

Fachanwalt Versicherungsrecht Hamburg:

In unserer Kanzlei sind 7 Rechtsanwälte im Versicherungsrecht tätig, wobei Rechtsanwalt Wittig und Rechtsanwalt Goltzsch unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht in Hamburg sind.

Wittig Ünalp Rechtsanwälte
Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht Hamburg
Holzdamm 53 
20099 Hamburg
Tel.: 040/3750 38 41
Mail: infora-wittig.de

Versicherungsrecht in Hamburg:

Wir sind im Versicherungsrecht seit 1998 tätig. Fachanwälte sind sehr selten, z.B. bundesweit führen nicht einmal 1% aller Anwälte den von den Rechtsanwaltskammern verliehenen Titel Fachanwalt für Versicherungsrecht (Statistik der Rechtsanwaltskammer, Stand 1.1.2009)

Durch die Fokussierung der Kanzlei auf das Versicherungsrecht in Hamburg und den Ausschluss aller weiteren Rechtsgebiete (außer des Arbeitsrechts) sind wir ständig mit der aktuellsten Rechtsprechung und den verschiedenen Lehr- oder Literaturmeinungen konfrontiert. Die tägliche Auseinandersetzung mit Versicherern und deren Ablehnungsverhalten trainiert unser versicherungsrechtliches Verständnis immer aufs Neue. Uns sind kaum noch Verweigerungshaltungen der Versicherer unbekannt, vor allem in Bereichen, die wir ständig auf den Tisch bekommen, wie in den Bereichen Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Brandschäden, Einbruchdiebstahl oder Kfz-Diebstahl. Auch die Gerichte für Versicherungsrecht in Hamburg sind uns bekannt, wir kennen die örtlichen Gegebenheiten in Hamburg sehr gut, sind wir doch regelmäßig vor dem Landgericht Hamburg für Versicherungsrecht.

Wir sind aktives Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Wir bilden uns ständig fort, sei es durch die Belegung von Fachanwaltskursen oder Fortbildung im Rahmen des § 15 FAO (Fachanwaltsordnung) oder durch aktive oder passive Prozesse im Versicherungsrecht, die uns in der Praxis schulen.

Unsere Mandanten im Versicherungsrecht in Hamburg

- Versicherungsnehmer:

Unsere Mandanten im Versicherungsrecht sind vor allem die Versicherungsnehmer. Das können neben dem Privatmann auch Unternehmen, Freiberufler oder sonstige Selbständige sein. Versicherungsvermittler aller Art (Ausschließlichkeitsagenturen, Makler oder Mehrfachvermittler), aber auch andere, auf andere Rechtsgebiete spezialisierte, Rechtsanwälte aus Hamburg und Umgebung sowie Ärzte empfehlen uns an deren Kunden, Mandanten bzw. Patienten weiter. Vor allem im Schadensfall hat der Vermittler der einzelnen Versicherung ein erhebliches Interesse an einer guten fachanwaltlichen versicherungsrechtlichen Vertretung, denn der Vermittler hat ein hohes Interesse daran, dass der Kunde die Versicherungsleistung - zeitnah oder überhaupt - erhält. Versicherungsrecht in Hamburg: Wir sind eine Fachanwaltskanzlei und wenn Sie als Versicherungsnehmer Beratungsbedarf haben, sind Sie hier richtig.

-Versicherungsvermittler:

Selbstverständlich beraten und vertreten wir auch aufgrund unserer Doppelqualifikation Arbeitsrecht / Versicherungsrecht Versicherungsvermittler, wenn diese Probleme im HBG84er Verhältnis mit dem Versicherer haben oder in ihrem Angestelltenverhältnis. Stornos, Provisionszuschuss, Fixprovision oder wettbewerbsrechtliche Fragen (Kundenabwerbung u.ä.) in diesem Zusammenhang sind unser tägliches Geschäft im Versicherungsrecht, genauso wie AVAD Eintragungen berichtigen. Sollten Sie selbst Makler sein, können wir dafür sorgen, dass Ihr abgewanderter Mitarbeiter nicht Ihren Bestand plündert.

Wir gestalten und prüfen auch Vermittlerverträge und streiten für die Rechte der Vermittler aus einem Vertrag vor dem Landgericht Hamburg oder bundesweit. Das Beherrschen arbeitsrechtlicher Grundsätze ist dabei unerlässlich. Die Kombination Fachanwalt Arbeitsrecht / Fachanwalt Versicherungsrecht gibt es in Deutschland kaum. Eine Statistik darüber gibt es aber leider nicht.

- Versicherungsmakler unterstützen wir bei Fragen der Haftung, der Vertragsgestaltung mit eigenen Untervermittlern, bei der Schadensabwicklung und vielem mehr

Arbeiten im Versicherungsrecht in Hamburg:

Wer wie wir täglich sieht, wie Versicherer sich um eine – vor allem bei hohen Forderungen – Regulierung drücken muss dazu anraten, möglichst frühzeitig einen Fachanwalt für Versicherungsrecht einzuschalten. Nicht alle Versicherer reagieren gleich, manche regulieren auch unproblematisch, diese Fälle landen allerdings nie bei uns.

Bedenken Sie, wie Versicherer sich selbst organisieren: Es gibt für jede Versicherungssparte Fachleute in der Schadenregulierung der Versicherer. Für große Schäden gibt es die sogar besonders hoch qualifizierte Mitarbeiter, sogenannte Großschadenregulierer. Bei Bränden zum Bespiel werden diese Mitarbeiter – oft Juristen oder sonst wie studierte Fachleute wie Architekten oder Ingenieure zum Versicherungskunden entsandt. Warum? Um alle Möglichkeiten vor Ort zu prüfen. Ab dem Moment der Schadenmeldung sind Sie mitten drin, dass der Versicherer versucht, Obliegenheitsverletzungen zu finden, um eine Regulierung „zu Recht“ zu verweigern oder zu reduzieren. Sie wollen es, wenn es für Sie um alles geht, alleine mit diesen Fachleuten aufnehmen, die fast ihr ganzes Leben damit verbracht haben, für den Versicherer Schäden aufzunehmen und zu „regulieren“. Seien Sie nicht naiv. Versicherungen sind meist nur und ausschließlich für Ihren Profit verantwortlich, was ihr gutes Recht ist. Wahrscheinlich haben auch Sie Aktien großer Finanzdienstleister in Ihrem Investmentfonds, profitieren selbst auch davon, wenn Versicherer große Schäden nicht regulieren müssen. Je höher der Schaden desto aufwändiger prüft der Versicherer, nicht doch noch aus dem Schadenfall herauszukommen. Große Schäden beginnen bei den meisten Versicherern schon ab Schadensummen von € 10.000. Ab da wird scharf verhandelt.

Wir haben zum Zeitpunkt dieser Textgestaltung hier einige Mandanten und deren Fälle, die kurz skizziert werden sollen, um Ihnen einen Einblick zu gewähren, wie im Schadenfall gekämpft wird: Mandant ist Querschnittsgelähmt durch Unfall, der Unfallversicherer zahlt nicht (Vorwurf: grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles); Mandant ist Ingenieur (zwei Ingenieurtitel) der fast Blind wurde und keine Pläne mehr lesen kann und der Berufsunfähigkeitsversicherer zahlt trotz eindeutiger Gutachten die versicherte Rente nicht (Vorwurf: Er kann ja noch was anderes arbeiten); wir haben unter anderem einen Brandschaden in Millionenhöhe und der Versicherer meint, wegen einer Obliegenheitsverletzung nicht zahlen zu müssen (Kerze brannte, als er auf der Toilette war), wir haben einen Einbruchdiebstahl in ein Antiquariat, Schaden € 500.000,- und der Versicherer zahlt nicht, er hat dafür extra ein Strafverfahren wegen Betrug gegen den Versicherungsnehmer und dessen Lebensgefährtin, einer Rechtsreferendarin, eingeleitet und riskiert die berufliche Zukunft der jungen Kollegin; wir haben einen Anwalt, er erlitt einen Schlaganfall und ist Berufsunfähig, der Versicherer zahlt keine Berufsunfähigkeitsrente, weil er Vorerkrankungen nicht bei Antragsaufnahme angegeben haben soll…….die Liste kann seitenweise ergänzt werden. Also: seien Sie auf der Hut, der „Fels in Brandung“, von dem Sie dachten er hilft Ihnen, ist in Wirklichkeit der Felsbrocken, der Ihnen zum Schadenfall noch als Dank für jahrelange Beitragszahlung auf den Kopf geworfen wird. Was wir hier leisten und anbieten wollen ist, Waffengleichheit herzustellen zwischen dem Versicherer, seinen Fachleuten und Anwälten und Ihnen als versicherungsrechtlichen Laien.

Und eines ist sicher: Die wohl größte, auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei arbeitet ausschließlich für die Versicherungswirtschaft! Die Versicherer wissen, um was es geht, bei jedem einzelnen Fall. Und die Anwälte werden sicherlich nicht deshalb so gut bezahlt, um „gerechte“ Zahlungen zu erreichen, sondern um zu gewinnen. Genau so sollten auch Sie Ihren Schadenfall behandeln. Und wenn Sie diese Zeilen lesen, ohne schon konkret einen Schadenfall zu haben, denken Sie an eine ausreichende Rechtsschutzversicherung – das Kostenrisiko im Versicherungsrecht ist meist recht hoch.

Versicherungsrecht in Hamburg, wir helfen. Wir freuen uns auf Sie. Besuchen Sie auch unsere Hauptseite www.ra-wittig.de mit weiteren Urteilen und Infos.

Max Wittig, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Hamburg

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